20% der Montagekosten zurückholen!
Auch dieses Jahr kann der Handwerkerbonus von Privatpersonen in Anspruch genommen werden.
Gefördert werden Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich, darunter fallen z.B. auch Garten, Terrasse, Balkon, Pool, Carport, Zaun und gepflasterte Wege.
Die wichtigsten Infos im Überblick:
- Die Beantragung ist bis längstens 28.02.2026, rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 01.01.2025, möglich
- Gefördert werden 20 % (exkl. MwSt) der reinen Arbeitskosten (ohne Material) bis max. 1.500 Euro
- Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen mind. 250 Euro (exkl. MwSt) betragen
- Die Rechnung muss auf den Antragsteller/die Antragstellerin ausgestellt sein
- Pro Kalenderjahr kann pro Wohneinheit nur ein Förderantrag gestellt werden, auch wenn der Maximalbetrag nicht ausgeschöpft wurde.
Allerdings ist es zulässig, beim Antrag gegebenenfalls mehrere Rechnungen zusammenzufassen - Der Bonus ist nicht mit anderen Förderungen kombinierbar
Weitere Infos finden Sie unter Handwerkerbonus